Franz Glaser
2023-12-06 19:01:09 UTC
Ein Gesetz über die Homosexualität, das die Monarchie von 1852 bis 1971
überlebt hat.
Da geht es vordergründig um Homosexualität. Die ist nicht mein Thema.
Da geht es auch um die Habsburger Monarchie, die ist auch nicht mein
Thema. Mir geht es da um 2 Jahreszahlen.
Das ist ein kurzer Ausschnitt aus dem ORF, nicht einmal ein ganzer
Absatz:
https://science.orf.at/stories/3222451/
Als der junge Kaiser Franz Josef 1852 ein neues Strafgesetz erließ,
beinhaltete das den Paragrafen 129 1b, der die „Unzucht“ mit Personen
desselben Geschlechts unter Strafe stellte. 119 Jahre lang sollte
der Paragraf in Kraft bleiben: bis zur Kleinen Strafrechtsreform von 1971.
Worum es mir geht, das ist ein Gesetz aus der Monarchie, das noch
weit nach dem WK2 bis in die Anfangszeit der Ära Kreisky hinein
gegolten hat.
Ein Gesetz, das mich nicht betrifft aber das 1920 nicht dem juristischen
Betrachten der neuen, demokratisch republikanischen Verfassungsschreiber
wert gewesen ist.
Was mich daran aufregt: die Verfassungsjuristen haben 1920 mit allen
Mitteln durchgesetzt, dass *die Legislative aus praktischen Gruenden*
der Regierung mit ihren Experten zugeteilt werden muss weil die
Abgeordneten im Parlament zu langsam und zu wenig ausgebildet sind
für die wichtigen, jutistischen Aufgaben, die die Regierung
erledigen muss.
GL
überlebt hat.
Da geht es vordergründig um Homosexualität. Die ist nicht mein Thema.
Da geht es auch um die Habsburger Monarchie, die ist auch nicht mein
Thema. Mir geht es da um 2 Jahreszahlen.
Das ist ein kurzer Ausschnitt aus dem ORF, nicht einmal ein ganzer
Absatz:
https://science.orf.at/stories/3222451/
Als der junge Kaiser Franz Josef 1852 ein neues Strafgesetz erließ,
beinhaltete das den Paragrafen 129 1b, der die „Unzucht“ mit Personen
desselben Geschlechts unter Strafe stellte. 119 Jahre lang sollte
der Paragraf in Kraft bleiben: bis zur Kleinen Strafrechtsreform von 1971.
Worum es mir geht, das ist ein Gesetz aus der Monarchie, das noch
weit nach dem WK2 bis in die Anfangszeit der Ära Kreisky hinein
gegolten hat.
Ein Gesetz, das mich nicht betrifft aber das 1920 nicht dem juristischen
Betrachten der neuen, demokratisch republikanischen Verfassungsschreiber
wert gewesen ist.
Was mich daran aufregt: die Verfassungsjuristen haben 1920 mit allen
Mitteln durchgesetzt, dass *die Legislative aus praktischen Gruenden*
der Regierung mit ihren Experten zugeteilt werden muss weil die
Abgeordneten im Parlament zu langsam und zu wenig ausgebildet sind
für die wichtigen, jutistischen Aufgaben, die die Regierung
erledigen muss.
GL
--
Die parlamentarische Demokratie bedeutet, dass die Gesetze von allen
Parlamentariern diskutiert und erlassen werden. Gesetzesvorschläge aus
Ministerkonferenzen sind nicht parlamentarisch. Abgeordnete brauchen
weder Parteichefs noch zusätzliche, zufällige, nichtgewählte Berater.
Die parlamentarische Demokratie bedeutet, dass die Gesetze von allen
Parlamentariern diskutiert und erlassen werden. Gesetzesvorschläge aus
Ministerkonferenzen sind nicht parlamentarisch. Abgeordnete brauchen
weder Parteichefs noch zusätzliche, zufällige, nichtgewählte Berater.